Die Stadt Allstedt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Allstedt:
Die Erklärung ist von der Startseite sowie von jeder Unterseite der Website erreichbar.
Kontaktangaben für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und Feedback
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Internetseite schnellstmöglich abzubauen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die Stelle örtliches Teilhabemanagement der Stadt Allstedt:
Postanschrift: Markt 10, 06528 Allstedt
E-Mail:
Telefon: 034652 / 864 24
Beschwerdemöglichkeit
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Die Bewertung der Vereinbarkeit beruht auf einer tatsächlichen Prüfung der Website.
Methode der Bewertung
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Mai 2026 mittels:
Selbstbewertung durch die Stadt Allstedt bzw. den technischen Dienstleister
Prüfung anhand der Anforderungen der BITV 2.0
Prüfung nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA
unterstützende technische Prüfungen (z. B. automatisierte Testwerkzeuge und manuelle Tests)
Prüfumfang:
Startseite
zentrale Inhaltsseiten
Bilder und Beschreibung
Formulare
PDF-Dokumente
Bürgerservicebereiche
mobile Darstellung
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei:
1. Internetseite
Die Startseite und große Teile der Internetseite sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Grund: Inhalte in der offiziellen Leichten Sprache sind vorrangig aus Kostengründen bisher nicht verfügbar.
Alternative: Es wird auf Alternativen in einfacher Sprache zurückgegriffen und insgesamt auf die Verwendung komplizierter Satzstrukturen weitestgehend verzichtet.
2. PDF-Dokumente
Einige ältere PDF-Dokumente entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
Grund: Die Dokumente wurden vor Einführung der aktuellen Anforderungen erstellt und liegen teilweise nicht in barrierefrei aufbereiteter Form vor.
Alternative: Falls Sie Informationen aus diesen Dokumenten benötigen, können Sie diese über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten in einer zugänglichen Form anfordern.
3. Alternativtexte für Bilder
Einzelne Bilder oder grafische Inhalte verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige oder ausreichend beschreibende Alternativtexte, sowie Inhalte in Gebärdensprache.
Grund: Die Inhalte werden laufend gepflegt und überarbeitet.
Alternative: Vorlesefunktion und Übersetzung für Gebärdensprache können über kostenfreie Drittanbieter genutzt werden.
4. Kontraste und Tastaturbedienbarkeit
Einzelne Bereiche der Website können Einschränkungen bei Farbkontrasten oder der vollständigen Bedienbarkeit über Tastatur aufweisen. Über das "Barrierefreiheit-Tool" vergrößern sich nicht alle Textbereiche in gleichem Maße
Grund: Die technische Überarbeitung einzelner Komponenten ist noch nicht abgeschlossen.
Alternative: Es wird empfohlen, die Tastenkombination "Strg" und "+" beziehungsweise "Strg" und "-" zu nutzen.
5. Formulare und eingebundene Fremdinhalte
Einige Formulare oder eingebundene Dienste Dritter können Einschränkungen hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweisen.
Grund: Auf die technische Umsetzung externer Systeme besteht nur eingeschränkter Einfluss.
Als Hauptgrund für noch nicht barrierefreie Inhalte sind fehlende finanzielle und personelle Ressourcen, Technik und damit eine unverhältnismäßige Belastung zu nennen.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
Die Stadt Allstedt arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
fortlaufende technische Optimierung
Nachbearbeitung von PDF-Dokumenten
Verlinkung von kostenfreien Anbietern zur Aufbereitung von Inhalten