Es werden die folgenden Dokumente benötigt:
Weiterhin ist die Anwesenheit bei der Beantragung erforderlich von:
darüber hinaus ist zu beachten:
Wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert ist und beide Eltern verheiratet sind:
Vollmacht mit dem Einverständnis des verhinderten Elternteils, dass der 2. sorgeberechtigte Elternteil den Ausweis des Kindes allein beantragen darf
Kopie des Personalausweises oder Reisepass des verhinderten Elternteils
Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, aber getrennt leben und nicht verheiratet sind:
Vaterschaftsanerkennung
Sorgerechtserklärung
Wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist:
aktuelles Negativattest nicht älter als 1 Monat oder
Gerichtsurteil vom Familiengericht, wenn das alleinige Sorgerecht durch das Familiengericht zugesprochen wurde
bei Pflegeeltern und Vormundschaft:
Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern
schriftliches Einverständnis des Vormundes, dass der Ausweis durch die Pflegeeltern beantragt werden darf, wenn es nicht im Pflegevertrag geregelt ist, sowie Kopie Dienstausweis
alternativ: persönliche Anwesenheit des Vormunds
ggf. schriftliches Einverständnis vom 2. Pflegeelternteil, wenn es bei der Ausweisbeantragung des Kindes nicht anwesend sein kann, sowie eine Kopie des Ausweises
Hinweis: Das Formular Vollmacht für die Beantragung von Ausweisen für Kinder finden Sie auf unserer Homepage.