BannerbildLuftaufnahme der Stadt Allstedt an einem sonnigen Sommertag. Im Zentrum des Bildes steht das historische, weiß verputzte Rathaus mit einem markanten Uhrenturm und dunklem Schieferdach. Vor dem Rathaus befindet sich der Marktplatz mit mehreren großen Laubb

Jobs-Ticker

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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Barzahlung und Zahlungen per Girocard (EC-Karte) werden im Einwohnermeldeamt akzeptiert.


Personalausweis / Reisepass beantragen

Es werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde (bei Familienstand verheiratet) und das Scheidungsurteil bei Familienstand geschieden

  • Übersetzung ins deutsche bei ausländischen Urkunden oder internationale Urkunden,

  • bei Urkunden aus Drittstaaten zusätzlich eine Apostille (Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Urkundsbeamten)

  • Einbürgerungsurkunde (soweit zutreffene)

  • aktuelle biometrische Lichtbilder (nicht älter als ein halbes Jahr), alternativ können diese in der Behörde gefertigt werden

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass

Es werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde

  • aktuelle biometrische Lichtbilder, können alternativ in der Behörde gefertigt werden

Weiterhin ist die Anwesenheit bei der Beantragung erforderlich von:

  • dem  Kind

  • beiden sorgeberechtigten Eltern bzw. Pflegeeltern

darüber hinaus ist zu beachten:

Wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert ist und beide Eltern verheiratet sind:

  • Vollmacht mit dem Einverständnis des verhinderten Elternteils, dass der 2. sorgeberechtigte Elternteil den Ausweis des Kindes allein beantragen darf

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass des verhinderten Elternteils

Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, aber getrennt leben und nicht verheiratet sind:

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Sorgerechtserklärung

Wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist:

  • aktuelles Negativattest nicht älter als 1 Monat oder

  • Gerichtsurteil vom Familiengericht, wenn das alleinige Sorgerecht durch das Familiengericht zugesprochen wurde

bei Pflegeeltern und Vormundschaft:

  • Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern

  • schriftliches Einverständnis des Vormundes, dass der Ausweis durch die Pflegeeltern beantragt werden darf, wenn es nicht im Pflegevertrag geregelt ist, sowie Kopie Dienstausweis

  • alternativ: persönliche Anwesenheit des Vormunds

  • ggf. schriftliches Einverständnis vom 2. Pflegeelternteil, wenn es bei der Ausweisbeantragung des Kindes nicht anwesend sein kann, sowie eine Kopie des Ausweises

 

Hinweis: Das Formular Vollmacht für die Beantragung von Ausweisen für Kinder finden Sie auf unserer Homepage.

Vorläufige Peronalausweise oder Reisepässe sind nur Notfalldokumente. Sie werden nur im begründeten Ausnahmefall ausgestellt. Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten ist die besondere Dringlichkeit durch sachdienliche Dokumente nachzuweisen.

Gebühren:

  • Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 46,00€ (10 Jahre gültig)

  • Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr: 27,60€ (6 Jahre gültig)

  • vorläufiger Personalausweis 10,00€ (3 Monate gültig)

  • Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00€, Express 102,00€ (10 Jahre gültig)

  • Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 37,50€, Express 69,50€ (6 Jahre gültig)

  • vorläufiger  Reisepass: 26,00€ (1 Jahr gültig)

  • Expressaufschlag bei Reisepässen: + 32,00€ 

  • Biom. Foto von Behörde 6,00€

Befreiung von der Ausweispflicht

  • ärztliches Attest, dass die betroffene Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt und daher eine Befreiung der Ausweispflicht nötig wird

Die Befreiung der Ausweispflicht kann durch Betreuer mit Betreuerausweis oder Angehörige mit einer Vorsorgevollmacht beantragt werden. Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Personalausweis

Die Bestätigung der Befreiung von der Ausweispflicht ist anstelle des Personalausweises mitzuführen.

Ab dem 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, in der Behörde Lichtbildaufnahmen zu fertigen. Die Stadt Allstedt bietet diese Möglichkeit bereits seit dem 15.11.2023 an. Das Foto wird während des Antragsprozesses gegen eine zusätzliche Gebühr von der Sachbearbeiterin gefertigt.

 

Hintergrund:

Am 11. Dezember 2020 wurde das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen durch das sog. „Morphing“ verhindern.

 

(Morphing ist ein computergestützter Spezialeffekt, bei dem zwei Bilder ohne eine sichtbare Stufe zu einem Bild verschmelzen. Dabei werden markante Bildelemente des Ursprungsbilds wie etwa Mund, Augen und Objektränder so verzerrt, dass sie sich dem Zielbild anpassen.)

 

Wohnsitzanmeldung /-ummeldung

Ummeldung Erwachsene

  • Wohnungsgeberbescheinigung (Mietwohnung) oder

  • Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (bei Kauf einer Immobilie)  

  • Personalausweis und wenn vorhanden Reisepass

  • Kann eine mitziehende Person nicht persönlich vorstellig werden, kann die Ummeldung auch mit einer formlosen schriftlichen Vollmacht erfolgen.

  • Wurde ein Betreuer (Betreuerausweis muss vorgelegt werden) bestellt, kann auch dieser die Ummeldung / Anmeldung vornehmen.

  • Wurde die Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht geregelt, kann die Bevollmächtigte Person die Ummeldung nur vollziehen, wenn die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt ist. Die Vorsorgevollmacht muss vorgelegt werden.

     

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch dann vorzulegen, wenn der Zuzug zu Familienmitgliedern oder Partnern erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob an die Person Mietzahlungen geleistet werden.

 

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch bei Kauf von Eigentum für die minderjährigen Kinder und Lebenspartner/Ehepartner auszustellen, wenn diese nicht Eigentümer sind.

  • Wohnungsgeberbescheinigung (Mietwohnung) oder

  • Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (bei Kauf einer Immobilie, wenn Kinder (Mit-)Eigentümer sind)  

  • Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden

     

Darüber hinaus sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

Wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert ist und beide Eltern verheiratet sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils über den Umzug, sowie eine Kopie des Ausweises des verhinderten Elternteils

 

Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, aber nicht verheiratet sind und mit dem Kind an der selben Anschrift wohnen:

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Sorgerechtserklärung

  • Geburtsurkunde des Kindes

 

Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, nicht verheiratet sind, aber getrennt leben:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Sorgerechtserklärung

  • Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils über den Umzug sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass des verhinderten Elternteils

  • alternativ persönliche Anwesenheit des zweiten sorgeberechtigte Elternteils

 

Wenn alleiniges Sorgerecht vorliegt:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • aktuelles Negativattest nicht älter als ein Monat oder

  • das Gerichtsurteil vom Familiengericht, wenn das alleinige Sorgerecht durch das Familiengericht zugesprochen wurde

 

Wenn bei einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Gerichtsurteil über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

 

Bei Pflegeeltern und / oder Vormundschaft:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Pflegevertrag vom Jugendamt

  • Einverständnis über den Umzug vom Vormund, wenn es nicht im Pflegevertrag geregelt ist, sowie Kopie Dienstausweis oder Personalausweis des Vormunds

  • alternativ persönliche Anwesenheit des Vormunds

  • ggf. Einverständniserklärung vom zweiten Pflegeelternteil, wenn es bei der Ummeldung nicht persönlich anwesend sein kann, sowie eine Kopie des Personalausweises des verhinderten Pflegeelternteils

Gebühren

Für die Ummeldungen fallen keine Gebühren an.

 

ONLINE – Wohnsitzanmeldung

NEU Online-Dienst: hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Wohnsitz komplett online in der Einheitsgemeinde Allstedt anmelden können.

 

So geht es:

AusweisApp des Bundes

Sie benötigen für den Einsatz der App, die Ihrer Identifizierung dient das Folgende:

  • Ihren Personalausweis

  • Ihre PIN für Ihren Personalausweis (Wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte persönlich an das Einwohnermeldeamt an ihrem bisherigen Wohnsitz. Die PIN kann dort kostenfrei zurückgesetzt werden.)

  • Ihr NFC-fähiges Smartphone bzw. ein kompatibles Lesegerät

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite der AusweisApp.

 

Hinweis: Mit der AusweisApp können Sie sich auch bei anderen Dienstleistungen (wie z. B. bei der Bundesagentur für Arbeit) legitimieren.

BundID-Konto

Die BundID bietet Ihnen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung. Die BundID hat ebenfalls ein Postfach, über das Behörden Nachrichten und Bescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden können (sog. „digitaler Rückkanal“).

 

Für die Wohnsitzanmeldung benötigen Sie ein Service-Konto (BundID). Sofern Sie noch keines besitzen, können Sie dieses kostenfrei hier erstellen. 

 

Weitere Informationen zum BundID-Konto finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundes.

Wohnungsgeberbescheinigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument im deutschen Meldewesen, das Vermieter und Mieter gleichermaßen betrifft. Sie dient als offizieller Nachweis, dass eine Person in eine bestimmte Wohnung eingezogen oder ausgezogen ist. Dieses Dokument ist seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Jahr 2015 verpflichtend und spielt eine zentrale Rolle bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

 

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch dann vorzulegen, wenn der Zuzug zu Familienmitgliedern oder Partnern erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob an die Person Mietzahlungen geleistet werden.

 

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist auch bei Kauf von Eigentum für die minderjährigen Kinder und Lebenspartner/Ehepartner auszustellen, wenn diese nicht Eigentümer sind.

  1.  Laden Sie bitte das Formular herunter und lassen Sie dieses vom Vermieter bzw. Eigentümer ausfüllen.

  2. Scannen Sie das ausgefüllte Formular mit einem geeigneten Gerät ein. Ein lesbares Foto des Formulars ist hier ausreichend.

  3. Laden Sie im folgenden Schritt das Dokument als Anhang hoch.

Falls Sie als Eigentümer in ein eigenes Gebäude einziehen, wird anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung ein Grundstückskaufvertrag oder ein Grundbuchauszug notwendig.

Online-Dienst

Rufen Sie nun den Online-Dienst zur Wohnsitzanmeldung unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA auf.

 

Folgen Sie den Anweisungen zu dem Servicekonto: BundID-Konto.

 

Nach Abschluss Ihrer Eingaben im Online-Dienst erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail auf das Konto, welches Sie im BundID-Konto hinterlegt hatten.

Verarbeitung Ihrer Daten

  1. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.

  2. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

  3. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

FAQ / nützliche Hinweise

 

Hinweis: 

Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.

 

Über diesen Online-Dienst sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung möglich.

 

Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich bitte direkt an das Einwohnermeldeamt.

 

Informationen in LEICHTER SPRACHE finden Sie hier.

 

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