Luftaufnahme der Stadt Allstedt an einem sonnigen Sommertag. Im Zentrum des Bildes steht das historische, weiß verputzte Rathaus mit einem markanten Uhrenturm und dunklem Schieferdach. Vor dem Rathaus befindet sich der Marktplatz mit mehreren großen LaubbBannerbild

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KOMMUNEN AM LIMIT - 22.06.2026 bundesweiter Aktionstag

Meldung aus Allstedt
Kommunen am Limit - Verwaltungsamt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Kommunen am Limit - Verwaltungsamt

Bundesweit beteiligen sich heute Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

 

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Die Einheitsgemeinde Allstedt wird von diesem Trend nicht verschont. Für das Jahr 2026 wird mit einem Haushaltsdefizit von etwa 2,5 Mio. € gerechnet. Dies ist ein trauriger Rekordwert, der zum großen Teil im Vergleich zum vergangenen Jahr auf gesunkenen Einnahmen aus Landeszuweisungen und einer höheren Kreisumlage beruht.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote usw.

 

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

 

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen. 

  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

 

Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.

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