Luftaufnahme der Stadt Allstedt an einem sonnigen Sommertag. Im Zentrum des Bildes steht das historische, weiß verputzte Rathaus mit einem markanten Uhrenturm und dunklem Schieferdach. Vor dem Rathaus befindet sich der Marktplatz mit mehreren großen LaubbBannerbild

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Kommunale Wärmeplanung in der Einheitsgemeinde Allstedt

Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Mit Hilfe der Kommunalen Wärmeplanungen in den Gemeinden will Deutschland die Transformation der Wärmeversorgung bundesweit bewältigen. Zur Wärmeversorgung zählen Raumwärme (Heizung), Warmwasser sowie Prozesswärme und –kälte in Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft. Für das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung soll ein möglichst kosteneffizienter und lokal sinnvoll umsetzbarer Weg gefunden werden.

 

Der Wärmeplan als Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung dient der Stadt Allstedt als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die zukünftige Wärmeversorgung und Stadtentwicklung nachhaltig zu gestalten.

 

Welche Inhalte der fertige Wärmeplan haben muss, wie der Datenschutz gewährleistet wird und welche Akteure wie zu beteiligen sind, ist im Wärmeplanungsgesetz festgelegt („Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394“).

Welche Gebiete werden betrachtet?

Die kommunale Wärmeplanung umfasst das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde. Es werden alle zugehörigen Ortsteile der Gemeinde untersucht.

Wie wird das Konzept erstellt?

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der IST-Zustand der Energieversorgung in Allstedt ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z.B. Industrie, kommunale Gebäude), Energieerzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur (Strom-, Gas-, Wärmenetze) erfasst. Aus all diesen Daten wird die Treibhausgasbilanz für die Gemeinde abgeleitet.

 

Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie Potentiale (inklusive Abwärme aus Industrie) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung in Allstedt theoretisch und tatsächlich genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen Möglichkeiten für verschiedene Gebäudetypen auf, sodass der Energiebedarf grundsätzlich gesenkt werden kann. Der Wärmeplan wirkt nicht als Verpflichtung für Gebäudeeigentümer bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen.

 

Zu den betrachteten Erneuerbaren Energien zählt direkte Wärmegewinnung aus:

  • Solarkraft (Solarthermie auf großen Dächern & Freiflächen)

  • Geothermie (oberflächennah, mitteltief, tief)

  • Biomasse (insb. Reststoffe aus Landwirtschaft, Forst, Grünpflege)

  • Umweltwärme (über Luft-Wärmepumpen)

  • Gewässern (Flüsse und Seen) und Abwasser (Kanalisation bzw. am Klärwerk)

Außerdem werden die Potentiale zur Stromgewinnung (indirekte Wärmenutzung) betrachtet:

  • Wind

Bei Bedarf wird der Betrachtungsradius auf umliegende Gemeinden erweitert, um lokale Synergieeffekte zu nutzen.

Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt; Zielszenarien und Maßnahmen aufgestellt und eine Umsetzungsstrategie erarbeit.

Die Einteilung in Versorgungsgebiete erfolgt nach der Frage „wo wird es künftig eine leitungsgebundene Versorgung geben?“ Das umfasst einerseits Wärmenetze (Fernwärme, kleine lokale Netze, hohe / niedrige Vorlauftemperaturen) und andererseits auch (Bio-)Gas- bzw. Wasserstoffnetze (soweit sich das für die Gemeinde ergibt). Für Gebiete ohne leitungsgebundene Versorgung wird aufgezeigt, welche Erneuerbaren Einzelanlagen besonders vielversprechend sind.

Wer erstellt das Konzept?

Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch das Team bestehend aus JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH (www.jena-geos.de) und BCC – Energie GmbH (www.bcc-energie.eu) erstellt. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und ausgewählten Akteursgruppen. Zu den Akteuren gehörten unter anderem Energienetzbetreiber, Wohnungsunternehmen und Agrarbetriebe.

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung dienen als Fahrplan für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt Allstedt. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bekommen so mehr Planungssicherheit und Vorschläge, wie ihre künftige Wärmeversorgung aussehen kann.

Wie wird die Konzepterstellung der Kommunalen Wärmeplanung finanziert?

Die Stadt Allstedt hat sich bereits im Jahr 2024 zur Kommunale Wärmeplanung entschlossen. Dadurch wird die Konzepterstellung zu 100% aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092 gefördert.

 

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Idee. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Mit dem fertigen Konzept kann die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Schritt für Schritt die Versorgungsgebiete zukunftsfähig umzugestalten. Bei der Wahl des geeigneten Startpunktes hilft die Priorisierung der Maßnahmen und Einbettung dieser in eine Umsetzungsstrategie.

Wo finde ich das fertige Konzept?

Die Ergebnisse werden in einem Atlas und in einem Fachgutachten aufbereitet. Die Veröffentlichung erfolgt darüber hinaus auf der Website der Stadt (siehe rechts).

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert hier:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

 

 

Die Stadt Allstedt hat gemeinsam mit JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH (www.jena-geos.de) und BCC – Energie GmbH (www.bcc-energie.eu) die Kommunale Wärmeplanung für das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt erstellt.

 

Der Kommunale Wärmeplan wurde vom Stadtrat am 16.03.2026 durch Beschluss bestätigt. Die Ergebnisse stehen zum Download für jedermann zur Verfügung.

Der Kommunale Wärmeplan ist zukünftig fortzuschreiben und an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen.

 

Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt 2026

 

Die umfangreichen Anlagen wurden nach Ortsteilen zusammengefasst und stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung. Die Größe des Datenpakets beträgt jeweils etwa 30 Mb.

 

 

Förderhinweis

 

 

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Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. 
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen

Weitere Informationen hierzu unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Allstedt wurde aus diesen Fördermitteln in 2025 finanziert (Förderkennzeichen 67K28518).

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