Aus Sicht der Kommune soll ein Höchstmaß an Wertschöpfung vor Ort, bürgerschaftlicher Teilhabe und Gemeinwohl in den Standortgemeinden durch Windkraft- und Freiflächen-PV-Projekte erzielt werden, dies gilt auch für Repowering-Projekte. Ein Abfluss von Wertschöpfung, Job-Chancen und Steuerkraft in andere Regionen und Bundesländer soll zukünftig weitgehend vermieden werden.
Diese Leitlinien entfalten ihre Wirkung durch kommunalen Beschluss für den jeweiligen Geltungsbereich mit transparenter und fairer Projektplanung, -finanzierung und -realisierung sowie einem dauerhaft fairen Betrieb.
Die Leitlinien gelten für Windkraftprojekte mit einer Spitzenleistung von insgesamt mehr als 5 MW sowie für Freiflächen-PV-Projektes mit einer Spitzenleistung von mehr als 1 MW. Die Errichtung von Windkraftanlagen auf Waldflächen wird durch die Leitlinie ausgeschlossen. Weiterhin dürfen Windkraftanlagen nur errichtet werden, soweit ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung eingehalten wird.